Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir gleichsam Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Gebieten:
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Überprüfung von Kündigungen
Durchführung von Kündigungsschutzklagen
Prüfung von Kündigungsgründen
Erstellung von Kündigungen
Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Entgeltfortzahlungsansprüchen im Krankeitsfall
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Urlaubsansprüchen
Erstellung bzw. Prüfung von Arbeitszeugnissen
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