Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Unsere Schwerpunkte liegen dabei in folgenden Bereichen:
Mietvertrag
Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
Mietzahlung
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Mietzinsansprüchen
Beendigung des Mietverhältnisses
Prüfung von Kündigungen
Durchsetzung bzw. Abwehr von Kündigungen