Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir gleichsam Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Gebieten:
Arbeitsvertragsrecht
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Kündigungsschutzrecht
Überprüfung von Kündigungen
Durchführung von Kündigungsschutzklagen
Prüfung von Kündigungsgründen
Erstellung von Kündigungen
Lohn und Gehalt
Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Entgeltfortzahlung
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Entgeltfortzahlungsansprüchen im Krankeitsfall
Urlaubsansprüche
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Urlaubsansprüchen
Arbeitszeugnis
Erstellung bzw. Prüfung von Arbeitszeugnissen